Liopödem punkte

Kostenübernahme bei Lipödem

Ein ganz heißes Thema in den vergangenen Tagen! Ich habe über 300 Nachrichten / Mails mit Nachfrage zur Kostenübernahme und insbesondere zur Einzelfallentscheidung bekommen. Grund genug einmal kurz die Optionen einer Kostenübernahme für eine Liposuktion bei Lipödem aufzugreifen.

 

Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist immer, dass eine medizinische Indikation vom behandelnden Plastischen Chirurgen und dem MDK / MD gesehen wird. 

 

Option I.

Einzelfallentscheidung: Wie bis zum 24. April 2018 sind nun wieder Einzelfallentscheidungen möglich. Wie viele berichtet haben, ist im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 17 Dezember 2019 die notwendige Gesetzestextänderung bekannt gemacht worden.

Was bedeutet das? Das bedeutet, dass wir wieder da sind, wo wir bis 4/2018 waren. Bis 4/2018 haben wir tausenden Lipödempatienten Bescheinigungen für die Krankenkassen ausgestellt. Die Kassen haben dann über jeden einzelnen Fall, da es keine allgemeine Behandlungsempfehlung / Richtlinie oder Standard gibt, entschieden. Daher auch Einzelfallentscheidung.

 

Wer kann eine Einzelfallentscheidung beantragen? Jeder Arzt kann bei Indikationsstellung einen ärztlichen Bericht verfassen. Ich empfehle Ihnen einen Plastischen Chirurgen, der wird alle notwendigen Befunde von Kollegen zusammentragen. Der Antrag an sich wird von den Betroffenen selbst eingereicht. Er beinhaltet einen ärztlichen Befundbericht und ein Anschreiben an die Krankenkasse. Wer darf bei positivem Bescheid behandeln / operieren? Nur Vertragsärzte der Krankenkassen. Eine Privatklinik / Praxis ohne Kassenzulassung oder individuellem Kassenvertrag darf NICHT zulasten der Krankenkasse operieren. Wer von den Betroffen kann eine Behandlung (Liposuktion) beim Lipödem beantragen? Jeder. Egal welches Stadium. Gibt es Voraussetzungen? Ja es sollte die konservative Behandlung ausgeschöpft sein. Eine gefäßchirurgische Abklärung sollte vorab erfolgen.

 

Option II.

LIPLEG-Studie 

https://www.erprobung-liposuktion.de/

Eine Anmeldung ist bis zum 31.12.2019 möglich. Alle Betroffene, aller Stadien können sich anmelden. Es gibt jedoch Einschluss- und Ausschlusskriterien. Ca. 450 Patienten werden eingeschlossen 2/3 operativ und 1/3 konservativ wer in welche Gruppe kommt wird im Verlauf entschieden. Die Op-Techniken und Absaugmengen sind vorgeschrieben. Wir sind eines der Studienzentren.

 

Option III.

Die Liposuktion beim Lipödem wird ab dem Stadium 3 in bestimmten Fällen zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Der Beschluss ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

 

Der G-BA hat klare Kriterien festgelegt, welche Betroffene für die Liposuktion zu¬lasten der gesetzlichen Krankenkasse infrage kommen. Z.B. muss eine konservative Behandlung 6 Monate lang durchgeführt worden sein. Der BMI muss unter 35 sein, ansonsten sollte die Fettleibigkeit mitbehandelt werden. Hier lässt die Formulierung jedoch Spielraum.

 

Weitere Option: Genehmigungsfiktion

2013 ist ein „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ verabschiedet worden. Damit sind gesetzliche Krankenkassen verpflichtet, über Anträge auf Leistungen (dazu gehören auch Liposuktion), zügig zu entscheiden. Konkret: Ohne Beurteilung durch den MDK hat die Krankenkasse drei, sonst fünf Wochen nach Antragstellung Zeit zu entscheiden. Kann die Krankenkasse die Frist nicht einhalten gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt – daher der Begriff Genehmigungsfiktion.

 

Option IV

Nach Ablehnung einer Kostenübernahme oder wenn keine medizinische Indikation besteht, kann eine Liposuktion in Eigenleistung durchgeführt werden. Die Kosten richten sich nach Aufwand, Umfang, Narkoseform und Übernachtungen im Krankenhaus. 

 

Unserer Klinik für Plastische, Ästhetische, Rekonstruktive und Handchirurgie des Evangelischen Krankenhauses in Oldenburg hat selbstverständlich eine reguläre Zulassung, um mit den Krankenkassen abzurechnen und wir können alle Optionen anbieten. Wir sind auch LIPLEG Studienzentrum.

 

Sie möchten sich in unserer Sprechstunde vorstellen? 

 

Anliegen die in den Geltungsbereich der gesetzlichen Krankenkasse fallen behandeln wir im: 

MEVO – Medizinisches Versorgungszentrum am Evangelischen Krankenhaus Oldenburg gGmbH – Auguststr. 22 – 26121 Oldenburg 

Telefon: (0441) 361365-30. 

Termine vereinbaren Sie am besten per Mail unter pch@mevo.de. Es wird sich dann zeitnah jemand bei Ihnen melden (das geht in der Regel fix)

 

Anliegen, die in den Geltungsbereich der Ästhetischen Chirurgie fallen terminieren Sie bitte über mein Sekretariat. 

Klinik für Plastische, Ästhetische, Rekonstruktive und Handchirurgie – Evangelisches Krankenhaus Oldenburg

Auguststr. 22 – 26121 Oldenburg 

Tel.: (0441) 236-2560 – Fax: (0441) 236-2569

E-Mail: pch@evangelischeskrankenhaus.de 

(geht telefonisch und per Mail immer ganz gut)

 

Wie geht es dann weiter? Zu dem Termin bringen Sie bitte alle Unterlagen von eventuell bestehenden Erkrankungen, Voroperationen und Medikamente, die Sie einnehmen mit. Am Tag des Termins besprechen wir dann Ihr Anliegen und Ihre Beschwerden. Wir werden Sie untersuchen und dann die entsprechenden Behandlungsmöglichkeiten mit Ihnen durchgehen. Auch die jeweiligen Risiken und möglichen Komplikationen werden wir mit Ihnen besprechen. Bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit schreiben wir in der Regel einen Antrag für die Krankenkasse den wir Ihnen dann zuschicken. Dieser ist dann mit einem von Ihnen geschriebenen Antrag bei der Krankenkasse per Post (einschreiben Rückschein) einzureichen. 

 

Kommt es dann zu einer Ablehnung oder Zusage des Antrags, dann stellen Sie sich bitte erneut bei uns vor, wir besprechen das weitere Vorgehen. 

 

Bei Zusage können wir einen Op-Termin planen, bei Ablehnung helfen wir Ihnen beim Einlegen eines Wiederspruches.

 

Fragen zur Liposuktion, der Erfolgsaussichten und Risiken? Kontaktieren Sie uns!

 

Dr. med. Zaher Jandali

weitere Infos im Blog unter www.jandali.de/blog

 

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